Ferienwohnung | Wetzlar | Lahn | Hessen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn alle dem Mieter zugegangenen Buchungsunterlagen (Mietvertrag, Allgemeine Mietbedingungen, Meldeschein) vom Mieter handsigniert unterschrieben dem Vermieter innerhalb von 5 Kalendertagen, ausgehend vom Unterschriftsdatum des Vermieters, zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Mieter muss volljährig und geschäftsfähig sein.
2. Mietpreis/Nebenkosten/Zusatzleistungen
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) sowie eine Servicepauschale enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (Bettwäsche, Handtücher, Zwischenreinigung, Nutzung der Waschmaschine oder des Wäschetrockners), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese schriftlich im Mietvertrag festzuhalten und als Zusatzkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Bei einer vereinbarten Zwischenreinigung legt der Vermieter die Reinigungstage und -zeiten fest. Der Gast gestattet durch die Unterzeichnung dieses Vertrages dem Vermieter den Zugang zur Wohnung auch während seiner Abwesenheit.
Der Mietpreis inklusive aller Zusatzleistungen ist bei Anreise fällig und wird vom Mieter im Voraus per Überweisung oder nach Absprache bar an den Vermieter gezahlt, und zwar als Anzahlung von 50 % des Übernachtungspreises bei Abschluss des Mietvertrages und Restzahlung bis 14 Tage vor Anreisetag. Ebenso eine Kaution von 150,00€ die nach Abreise in voller Höhe auf das angegebene Konto zurückgezahlt wird, sofern keine Mängel oder Schäden durch den Mieter entstanden sind. Der Vermieter ist berechtigt bei Schäden die entsprechende Summe zur Instandsetzung einzubehalten und die Kaution nur teilweise zu erstatten. Sollte der vom Gast verursachte Schaden über dem Kautionsbetrag liegen, muss der Gast noch vor Abreise den Schaden bar begleichen.
3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter bis spätestens 17.30 Uhr mitteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich innerhalb von 4 Stunden nach der Schlüsselübergabe gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10.00 Uhr geräumt, in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen und Einräumen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.
Andere Zeiten zum Check Out sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Vermieter hat Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. Bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts ist der Vermieter berechtigt, sofort ohne weitere Ankündigung die Wohnung zu betreten und räumen zu lassen. Die in der Wohnung vorgefundenen Besitztümer der Gäste werden auf deren Kosten geräumt und die Türschlösser auf Kosten der Gäste ausgetauscht. Der Gast ist nicht berechtigt hierfür Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Einnahmen in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% (mindestens jedoch 25 EUR)
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 75%
danach und bei Nichterscheinen: 90%
Wir empfehlen daher, innerhalb von 8 Tagen nach Mietvertragsschluss eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist sofort kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich vertragswidrig verhält (Verstoß gegen die Hausordnung, Rauchen und Tiere in der Wohnung, Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen).
Ferner ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort zu kündigen wenn z.B.:
1. die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde (z. B. in der Person des Gastes , des Zwecks, der Belegung)
2. die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
3. die Sicherheit anderer Bewohner oder Nachbarn sowie der Hausfrieden oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet wird.
Der Vermieter hat den Gast vor der Kündigung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Erstattung der Mietpreiszahlungen bzw. Vorauszahlungen oder Schadensersatzforderungen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrags infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und Inventar, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Wasch- und Spülbecken, Badewanne, Dusche und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Dies gilt im Besonderen für Haarfärbemittel bzw. Kosmetik- und Schminkartikel, die eine Verfärbung des Obermaterials der Waschbecken, Badewanne, Dusche und Toilette zur Folge haben können. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren bzw. Schäden am Inventar auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter zu informieren, um evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung oder vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz) zu.
Dem Mieter ist es nur in Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet eigene Möbel sowie Einrichtungsgegenstände mitzubringen und in der Wohnung in Benutzung zu nehmen. Weiterhin ist es dem Mieter nicht gestattet, die zur Ferienwohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände für eigene Zwecke zu entfernen oder umzuräumen.
8. Nutzungsvereinbarung zum Internetzugang
8.1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
Der Vermieter gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des betriebenen Internetzugangs über WLAN oder LAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung gewährt. Ein Anspruch auf die Nutzung bzw. auf einen funktionsfähigen WLAN-Zugang und/oder eine bestimmte örtliche Abdeckung besteht nicht und kann vom Gast nicht eingefordert werden. Dem Gast ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Die Nutzung des WLANs oder LANs kann durch den Vermieter jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise beschränkt oder eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Vermieter den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
8.2. Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks
Der unter Nutzung des Internetnetzwerks hergestellte Datenverkehr kann unter Umständen unverschlüsselt erfolgen. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerks auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts.
8.3. Zugangsdaten
Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
8.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Der Gast verpflichtet sich, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich insbesondere:
• das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetnetzwerks durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Durch Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Gast die Inhalte der Nutzungsvereinbarung.
9. Tierhaltung
Tiere sind in der Wohnung und auf dem Grundstück grundsätzlich verboten.
10. Rauchen
Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.
Das Rauchen wird auf der zur Wohnung gehörenden Terrasse gestattet. Asche und Zigarettenreste sind in der grauen Mülltonne vor der Haustür zu entsorgen und nicht in den Müllbehältern innerhalb der Wohnung.
11. Hausordnung
Die Bewohner des Hauses sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Die üblichen Mittags- ( 13.00 – 15.00 Uhr) und Nachtruhezeiten (22.00 – 08.00 Uhr) sind einzuhalten. Dies gilt auch für das Musizieren. TV und Audiogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke erlaubt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.